Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hotel Seeterrassen GmbH, Ostseebad Laboe
1. Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und vom Hotel bestätigt wurde. Der Gastaufnahmevertrag ist ebenfalls abgeschlossen, falls eine schriftliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht möglich war und das Zimmer mündlich bestellt und vom Hotel bestätigt wurde.
2. Bereitstellung
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung und die Appartements ab 15.00 Uhr.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dass dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Um- und Abbestellungen
Die Hotel Seeterrassen GmbH wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer oder Appartements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises an das Hotel zu zahlen.
- 90% vom vereinbarten Appartement-Mietpreis
- 80% vom vereinbarten Hotelzimmerpreis – inklusive Frühstück
- 70% vom vereinbarten Hotelzimmerpreis – inklusive Halbpension
- 60% vom vereinbarten Hotelzimmerpreis – inklusive Vollpension
jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4. Haftung
Das Hotel haftet für alle mit dem Gast vereinbarten Leistungen. Gäste des Hotels haften dem Hotel in vollen Umfang für die verschuldeten Schäden im Hotel oder im gastronomischen Bereich oder sonstigen Einrichtungen. Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden. Wir werden uns jedoch bemühen, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Das Hotel haftet nicht für Verlust oder Beschädigungen von eingebrachten Sachen, einschließlich PKW. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind durch den Gast unverzüglich, noch während seines Aufenthaltes im Hotel gegenüber den Hotelier schriftlich anzuzeigen. Bei Benutzung des Sauna– und Fitnessbereiches sind die entsprechenden Sicherheitsvorschriften, bzw. -ordnungen zu beachten. Kinder und Jugendliche haben dort nur Zutritt in Begleitung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Bei Unfällen haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Abreise
Der Gast wird gebeten das Zimmer am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr zu räumen und den Schlüssel an der Rezeption abzugeben. Bei überschreiten des Termins ist der Hotelier berechtigt, das Zimmer als Tageszimmer abzurechnen.
6. Zahlungen
Gastrechnungen sind spätestens am Abreisetag ohne Abzug zu zahlen. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb14 Tage ohne Abzug zahlbar. Alle Rechnungsbeträge, die entgegen der vorstehenden Vereinbarung später gezahlt werden, sind mit 1% pro Monat zu verzinsen.
7. Weckaufträge
Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
8. Kurtaxe
Für den Aufenthalt ist am Anreisetag eine Kurabgabe lt. Satzung der Gemeinde Laboe zu zahlen.
9. Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
10. Gerichtsstand
Als Gerichtstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Plön vereinbart. Abweichende Bedingungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.